Das ESUG stärkt
erheblich die Stellung des Gläubigerausschusses und verändert mit der Vorverlagerung in die frühe Verfahrensphase und der Einbindung in die Verwalterauswahl die Rahmenbedingungen deutlich. Zusätzlich zu den schon in der Vergangenheit existierenden Risiken der Ausschussmitglieder entstehen hier – auch vor dem Hintergrund möglicher gesamtschuldnerischer Haftung – neue Absicherungsnotwendigkeiten.
Wir sorgen
für entsprechenden Versicherungsschutz ab Bestellung. Die Absicherungshöhe orientiert sich hierbei am voraussichtlichen maximalen Haftungsrisiko. Jedes Ausschussmitglied wird identisch abgesichert. Externe Berater werden bei Notwendigkeit einbezogen. Für unterbrechungsfreien Versicherungsschutz wird gesorgt.