Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
Ihrer Kanzlei ist eines der wichtigsten Absicherungswerkzeuge innerhalb Ihrer Verwaltertätigkeit. Die zeitnahe Anpassung an sich verändernde rechtliche Rahmenbedingungen und an die Veränderungen Ihrer Kanzleistrukturen ist unsere Aufgabe. Hierbei nutzen wir konsequent die Entwicklungen am Versicherungsmarkt.
Die Absicherungshöhe steuert sich in der Regel nach dem jahresdurchschnittlichen Risiko und nach Verbandsrichtlinien. Diese kanzleigetragene Absicherung sollte den notwendigen Rahmen nicht übersteigen und eng mit den verfahrensgetragenen Verwalterabsicherungen korrespondieren.
Die Kanzleirisiken
üblicher Natur – von Sachwerteabsicherung über Haftpflichten bis hin zu den Kraftfahrzeugrisiken – sichern wir marktüblich ab und betreuen diese entsprechend den aktuellen Notwendigkeiten. Für Individuallösungen der Berufsträger und Mitarbeiter stehen wir als Ansprechpartner zur Verfügung.