Das übliche Haftungsrisiko
Ihrer Verwaltertätigkeit wird über die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung Ihrer Kanzlei abgedeckt. In der Regel richtet sich die Absicherungshöhe hierbei nach dem durchschnittlichen Jahresrisiko und nach Verbandsrichtlinien.
Ihr verfahrensspezifisches Risiko
oberhalb der Kanzleiabsicherung lagern wir über eine extra Police an die Versicherungswirtschaft aus. Hierbei wird die Absicherungshöhe und der Gültigkeitszeitraum entsprechend der Verfahrensdynamik geführt.